Mit dem Auslaufen der Hotspot-Regelung am 28. April 2022 entfällt für die Beherbergung sowie für den Freizeitbereich die 3G-Regelung und somit auch die Testpflicht.
Das gilt ebenfalls für die Maskenpflicht. Es wird allerdings weiterhin empfohlen, eine Maske immer dann zu tragen, wenn in geschlossenen Räumen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Nach wie vor verpflichtend ist das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Nahverkehr.
Weiterhin empfehlenswert ist das Beachten der AHA+L+A-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften & Warn-App)